Astrid Köhncke
Psychologische Psychotherapeutin

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Finanzierung und Ablauf bei einer Psychotherapie

Die Therapie bei mir wird von allen gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen übernommen, wenn Sie an einer behandlungsbedürftigen Symptomatik leiden. Bevor Sie eine längerfristige Therapie beginnen, ist es wichtig, dass Sie zunächst zu einer Sprechstunde kommen. Dies ist auch von den Krankenkassen so vorgeschrieben, deswegen übernehmen diese die Kosten für bis zu drei Sprechstunden à 50 Minuten. Die Gespräche dienen dazu, die richtige Diagnose für Sie zu bestimmen und in Abstimmung mit Ihnen zu entscheiden, ob eine ambulante Psychotherapie für Sie die am besten geeignete Unterstützung ist oder ob andere Maßnahmen für Ihre Situation passender wären.
Wenn Sie sich nach den Sprechstunden für eine Verhaltenstherapie entscheiden, werden in der Regel zunächst 12 Sitzungen vereinbart und bei Ihrer Krankenkasse beantragt. Im Verlauf dieser Stunden wird besprochen, ob eine Fortführung der Therapie sinnvoll ist. Insgesamt kann eine Verhaltenstherapie maximal 80 Sitzungen dauern.

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